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Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Hinweis: Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand der Barrierefreiheit und den Kontaktweg für Rückmeldungen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://whatstxt.de veröffentlichte Website des Dienstes whatstxt, betrieben von skillbox.nrw GmbH (im Folgenden „wir"). Wir richten diese Website und den Dienst nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, gilt seit 28. 6. 2025), der Verordnung zum BFSG (BFSGV, Anlage 1) sowie der europäischen Norm EN 301 549 aus.

Geltungsbereich

Diese Erklärung bezieht sich auf die öffentlich zugängliche Website von whatstxt (Informations-, Bestell- und Rechtsseiten) unter https://whatstxt.de. Nicht umfasst sind eingebettete Inhalte oder Dienste Dritter, sofern hierauf gesondert hingewiesen wird.

Angestrebter Konformitätsstand

Maßstab ist der Standard WCAG 2.2 Level AA (Web Content Accessibility Guidelines 2.2) in Verbindung mit der europäischen Norm EN 301 549 sowie den Anforderungen der BFSGV (Anlage 1). Wir streben die vollständige Konformität mit Level AA an. Aufgrund der nachstehend genannten Einschränkungen ist diese Website derzeit teilweise konform mit den genannten Anforderungen.

Bekannte Einschränkungen

Folgende Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten an einer Behebung:

  • Einzelne interaktive Demo- und Auswertungsansichten (z. B. die Analyse-Demo mit Wellenform-, Sprecher- und Diagramm-Visualisierungen) sind noch nicht in allen Teilen vollständig per Tastatur und Screenreader bedienbar. An der Behebung wird gearbeitet; die zugrunde liegenden Inhalte sind als Text ebenfalls zugänglich.
  • Fahrt-Ansicht (Protokoll-Studio) nach WCAG 2.2 AA teilweise konform: die 3D-Fahrt ist als Canvas mit aria-hidden markiert und dient nur der Darstellung. Die gleichwertige Bedienung erfolgt über den DOM-Protokolltext (Passagen mit Zeitmarken, Tastaturbedienung, Umschalter „Neutral lesen"; WCAG SC 2.1.1 / 2.4.3). Die Zeitleiste ist eine Standard-role="slider"und barrierefrei bedienbar (SC 4.1.2).
  • Vollbild-Navigator: derselbe Umschalter, dieselben Knoten. Navigator, Protokolltext und Inspektor sind im Vollbild eigene Schubladen mit inert-Verhalten und Fokusrückgabe (SC 2.4.3 / 2.4.11). Die Applikations-Hülle ist im Vollbild inert.
  • Lauftext im Protokoll-Studio: der animierte 3-Zeilen-Text ist optionalund über den Knopf „Aa" abschaltbar. prefers-reduced-motion unterdrückt die Bewegung (SC 2.3.3). Er wiederholt Wortlaut aus dem darunterstehenden, vollständig zugänglichen DOM-Protokolltext und ist deshalb kein alleiniger Informationskanal (SC 1.2.4 / 1.4.5).
  • Nachsprechen zur Korrektur ist ausdrücklich eine von drei Wegen: eintippen, nachsprechen, ins persönliche Wörterbuch übernehmen. Die Bedienung ist tastaturbedienbar; der Nachsprech-Weg setzt zusätzlich die Aufnahme-Einwilligung aller Teilnehmenden voraus.
  • Handybedienung: alle sichtbaren Steuerungen sind mindestens 24 × 24 Pixel (SC 2.5.8, AA). Die AAA-Empfehlung 44 × 44 wird angestrebt und schrittweise umgesetzt.

Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung mit automatisierten und manuellen Tests (echte Wiedergabe im Chromium-Browser, Kontrastmessung nach WCAG-Formel, Mindestgröße der Bedienelemente, Tastaturbedienung, reduzierte Bewegung; siehe interne Abnahmeprotokolle R-161).

Sollten Ihnen weitere nicht barrierefreie Inhalte auffallen, teilen Sie uns dies bitte über den nachstehenden Feedback-Mechanismus mit.

Feedback-Mechanismus und Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zu Inhalten anfordern, die nicht barrierefrei bereitgestellt werden? Über die folgenden Kontaktwege erreichen Sie die für Barrierefreiheit zuständige Stelle:

Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung zeitnah zu beantworten und gemeldete Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Für Streitigkeiten zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Wirtschaftsakteuren über die Barrierefreiheit nach dem BFSG ist die Schlichtungsstelle nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zuständig:

  • Schlichtungsstelle BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
  • Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Die Schlichtungsstelle vermittelt zwischen den Beteiligten mit dem Ziel einer einvernehmlichen Beilegung. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenfrei; eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am Juli 2026 erstellt und zuletzt am22. 9. 2026 überarbeitet (Aufnahme der Fahrt-Ansicht, des Vollbild-Navigators, des Lauftextes und des Nachsprechens; Anpassung an BFSG/BFSGV/EN 301 549). Sie beruht auf einerSelbstbewertung mit automatisierten und manuellen Prüfungen. Letzte Überprüfung: 22. 9. 2026.