ENDPREISE INKL. USt. · OHNE ABO
Ein Preis pro Minute. Fertig.
1,29 € pro angefangener Minute, Mindestbestellwert 5,00 €. Der verbindliche Endpreis steht vor der Zahlung fest — keine Abos, keine Staffel-Tricks, keine versteckten Kosten.
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Wie lang ist Ihre Aufnahme?
12 MIN × 1,29 € = 15,48 € · WHATSAPP-MINDESTWERT 30,00 € GREIFT
Endpreis inkl. USt., abgerechnet pro angefangener Minute. Diese Zahl ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis der Minuten, die Sie hier einstellen. Verbindlich ist allein der Preis, den wir nach dem Hochladen aus der gemessenen Audiodauer berechnen — er steht vor der Zahlung fest (PAngV).
Hochladen & Festpreis sehenPakete
Einzeldatei
ab 5 €
Mindestbestellwert · 1,29 €/Min
- enthalten: 1 Audiodatei bis 500 MB
- enthalten: 3-Methoden-Konsens
- enthalten: Lesefassung + Beweiskette
- enthalten: Interaktives Transkript
WhatsApp-Export
ab 30 €
je Fall, dann 1,29 €/Min
- enthalten: Ganzer Chat-Export in einem Rutsch
- enthalten: Chat-nativer Konsens-Bericht
- enthalten: Sprecher direkt aus dem Export
- enthalten: Alle Sprachnachrichten sortiert
Kanzlei & Behörde
auf Anfrage
Individuelle Lösung — sprechen Sie uns an
- enthalten: Dedizierte Verarbeitung
- enthalten: AVV + Verschwiegenheit
- enthalten: Persönliche Einrichtung
- enthalten: Prioritäts-Support
WAS IMMER DRIN IST
- enthalten: Konfidenz-Ampel je Wort
- enthalten: SHA-256-Beweiskette
- enthalten: Verarbeitung in Deutschland
- enthalten: Sichere Löschung nach Lieferung
- enthalten: Kein KI-Training auf Ihren Daten
- enthalten: 30 Tage geschützter Download
Alle Preise inkl. gesetzlicher USt. (PAngV). Abrechnung pro angefangener Minute der gemessenen Audiodauer. Der WhatsApp-Export wird mit mindestens 30,00 € je Fall abgerechnet. Fragen? FAQ ansehen.
Hinweis: Das Ergebnis ist gerichtsnah, ausdrücklich nicht gerichtsfest — es ersetzt kein Sachverständigengutachten; über die Eignung als Beweismittel entscheidet allein das Gericht (§ 286 ZPO). Die Konfidenz-Ampel zeigt die Übereinstimmung der drei Methoden, nicht die bewiesene Richtigkeit eines Wortes. Für die Rechtmäßigkeit der Aufnahme (§§ 201, 201a StGB) sind Sie verantwortlich.