Hinweis: Diese Seite beschreibt das technische Schutzkonzept zur Unterstützung von Berufsgeheimnisträgern und stellt keine Rechtsberatung dar.
Berufsgeheimnis & Mandatsschutz
Verschwiegenheit & Berufsgeheimnis
Wer ein fremdes Geheimnis verarbeitet, das einem Berufsgeheimnisträger anvertraut wurde, wird zur mitwirkenden Person im Sinne des § 203 StGB. whatstxt begründet selbst keine Verschwiegenheitspflicht — es unterstützt deren Wahrung technisch: Verarbeitung ausschließlich auf eigenen Servern in Deutschland, keine Cloud-Drittübermittlung, lückenlose Protokollierung und gesicherte Löschung.
1. § 203 StGB — Schutz fremder Geheimnisse
§ 203 StGB stellt unter Strafe, wer ein fremdes Geheimnis — insbesondere ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnis — unbefugt offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Berufsgeheimnisträger (etwa Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Ärztin/Arzt, Steuerberaterin/Steuerberater) anvertraut oder sonst bekannt geworden ist. Telefonmitschnitte, Sprachnachrichten und Diktate aus einem Mandat fallen typischerweise in diesen Schutzbereich.
Nach § 203 Abs. 3 StGB dürfen Berufsgeheimnisträger andere Personen an ihrer Tätigkeit mitwirken lassen, soweit dies für die Inanspruchnahme der Tätigkeit erforderlich ist. Lädt ein Berufsgeheimnisträger mandatsbezogene Audiodaten zur Transkription hoch, wird der Anbieter zu einer solchen mitwirkenden Person. Die Strafbarkeit erstreckt sich nach § 203 Abs. 4 StGB ausdrücklich auch auf mitwirkende Personen, die ein fremdes Geheimnis unbefugt offenbaren.
2. Mandatsgeheimnis & § 43e BRAO
Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte konkretisiert § 43e BRAO die Voraussetzungen, unter denen Dienstleister in die Berufsausübung eingebunden werden dürfen. Die Einschaltung eines Transkriptionsdienstes ist danach zulässig, wenn sie erforderlich ist und der Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet wird. Soweit erforderlich, ist zusätzlich die Einwilligung der Mandantin oder des Mandanten einzuholen; hierfür bleibt die Berufsgeheimnisträgerin/der Berufsgeheimnisträger verantwortlich.
- Erforderlichkeit: Die Auslagerung der Verschriftlichung muss für die Mandatsbearbeitung sachgerecht sein.
- Verpflichtung zur Verschwiegenheit: Der Anbieter und alle bei ihm mitwirkenden Personen werden in Textform zur Geheimhaltung verpflichtet (siehe die gesonderte Verschwiegenheits-Verpflichtungserklärung).
- Mandanteneinwilligung: Wo nach § 43e Abs. 5 BRAO erforderlich, ist sie vorab einzuholen — Verantwortung der/des Mandatsträgers.
3. Verarbeitung im eigenen Haus als Voraussetzung
Damit das Berufsgeheimnis technisch gewahrt bleibt, verarbeitet whatstxt mandatsbezogene Audiodaten ausschließlich auf eigenen Servern in Deutschland. Es findet keine Übermittlung an Dritt-Cloud-Anbieter statt, und die Daten werden nicht für eigene Zwecke — insbesondere nicht für ein KI-Training — genutzt. Diese Verarbeitung im Haus ist die technische Grundlage dafür, dass keine weiteren mitwirkenden Personen außerhalb des verpflichteten Anbieters Zugang zum Geheimnis erhalten.
4. Technische Wahrung des Geheimnisses
- Keine Cloud-Drittübermittlung: Audio und Transkript verlassen die kontrollierte eigene Umgebung nicht; keine Weitergabe an externe Cloud-, Analyse- oder Trainingsdienste.
- Zugriffsbeschränkung & Verpflichtung: Alle mitwirkenden Personen mit möglichem Datenzugang werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zur Geheimhaltung verpflichtet und über die strafrechtlichen Folgen nach § 203 Abs. 4 StGB belehrt.
- Audit & Beweiskette: Verarbeitungsschritte werden protokolliert und über eine SHA-256-Prüfkette nachvollziehbar gehalten — wer wann was verarbeitet hat, bleibt nachweisbar.
- Gesicherte Löschung: Audioquellen werden nach Lieferung nach dem Stand der Technik gelöscht; das Geheimnis wird nicht über das Erforderliche hinaus vorgehalten.
Das Tool begründet keine Verschwiegenheitspflicht. Die Pflicht zur Verschwiegenheit ergibt sich aus dem Berufsrecht und § 203 StGB und trifft die Berufsgeheimnisträgerin/den Berufsgeheimnisträger. whatstxt ersetzt diese Pflicht nicht, sondern unterstützt ihre Wahrung technisch durch Verarbeitung auf eigenen Servern in Deutschland, Verpflichtung mitwirkender Personen, Audit und Löschung.
5. Verantwortung der/des Mandatsträgers
Die hochladende Berufsgeheimnisträgerin/der hochladende Berufsgeheimnisträger bleibt für die Wahrung der eigenen Verschwiegenheitspflicht verantwortlich. Sie/er prüft die Erforderlichkeit der Einschaltung des Anbieters, holt — soweit nötig — die Mandanteneinwilligung ein und stellt sicher, dass die Verschwiegenheits-Verpflichtungserklärung in Textform abgeschlossen ist. Diese Verpflichtung ergänzt den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
6. Anbieter & rechtsverbindliche Angaben
Anbieter und für die Verarbeitung Verantwortlicher im Sinne dieser Seite:
- skillbox.nrw GmbH
- Im Springen 2, 58791 Werdohl
- Vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Malkus
- Telefon: 02392 / 7444
- E-Mail: contact@skillbox.nrw
Stand: Juli 2026. Die verbindliche Verschwiegenheits-Verpflichtungserklärung wird gesondert in Textform abgeschlossen und ergänzt den AVV (Art. 28 DSGVO).
Gerichtsnah, nicht gerichtsfest — Hilfsmittel, ersetzt kein Sachverständigengutachten. Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar.