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IN VIER SCHRITTEN ZUM TRANSKRIPT

So funktioniert’s

Sie laden hoch — der Rest läuft automatisiert auf unserer Hardware in Deutschland. Der Festpreis steht vor der Zahlung fest, das Ergebnis ist gerichtsnah, ausdrücklich nicht gerichtsfest: ein nachvollziehbares Hilfsmittel, kein Sachverständigengutachten.

Der Ablauf in vier Schritten

  1. Schritt 1: Hochladen

    Sprachnachricht, Interview oder Aufnahme sicher hochladen — auch Video mit Tonspur. Kein Drittanbieter-Cloud-Upload.

  2. Schritt 2: Preis sehen

    Die Audiolänge wird automatisch erkannt. Der verbindliche Endpreis erscheint transparent vor der Zahlung (PAngV) — keine Abos, keine versteckten Kosten.

  3. Schritt 3: Bezahlen

    Geschützter Checkout per PayPal oder Karte. Erst nach der Zahlung startet die Verarbeitung — ohne Zeitdruck, ohne Verknappung.

  4. Schritt 4: Erhalten

    Interaktives Transkript — jede Stelle am Original anhörbar — samt technischem Bericht. Ist die Auslieferung nachweislich gelungen, wird Ihre Audioquelle sicher gelöscht; scheitert sie, bleibt sie zum Beweiserhalt bestehen und unterliegt der 30-Tage-Frist. Fristen im Detail.

FORMATE & DATEIGRÖSSE

Gängige Audio- und Videoformate

Sprachnachrichten, Interviews und Aufnahmen — auch Videodateien mit Tonspur. Akzeptiert werden unter anderem:

  • OPUS
  • MP3
  • M4A
  • WAV
  • OGG
  • MP4

Bis 500 MB pro Datei

Das deckt mehrstündige Aufnahmen in üblicher Qualität ab. Größere oder mehrteilige Aufnahmen? Sprechen Sie uns an — wir finden einen sicheren Weg.

LIEFERUNG & SICHERE LÖSCHUNG

Lieferzeit

Die Bearbeitungsdauer hängt von Audiolänge und Auslastung ab; der 3-Methoden-Konsens braucht bewusst Rechenzeit. Eine feste Lieferzeit sichern wir nicht zu — lieber keine Frist als eine, die wir reißen. Verbindlich vor der Zahlung ist der Preis. Nach Abschluss werden Sie benachrichtigt und laden alles im geschützten Bereich herunter.

Sichere Löschung nach erfolgreicher Auslieferung

Ihre Audiodaten werden nach dem Stand der Technik vernichtet (sicheres Überschreiben auf vollverschlüsselten Datenträgern), sobald die Auslieferung nachweislich gelungen ist. Scheitert sie, bleibt die Quelle zum Beweiserhalt bestehen und unterliegt dann der 30-Tage-Frist. Im Lieferbereich liegen neben Transkript und Bericht auch die bei der Verarbeitung entstandenen Audio-Ableitungen (etwa entrauschte Arbeitsfassungen): 30 Tage abrufbar, danach entfernt sie ein täglicher Löschlauf — fristbezogen, nicht minutengenau. Kein Training auf Ihren Daten. Alle Fristen im Detail.

VERARBEITUNG IM HAUS — § 203 StGB & DSGVO

Auf eigenen Servern in Deutschland

Die gesamte Transkription läuft auf eigener Hardware — ohne Drittanbieter-Cloud. Mandats- und Verfahrensdaten verlassen die kontrollierte Umgebung nicht. Für Kanzleien: AVV nach Art. 28 DSGVO inklusive.

Berufsgeheimnis im Blick

Die Verarbeitung in Deutschland adressiert § 203 StGB und die DSGVO; Kanzleien beachten zusätzlich § 43e BRAO. Jeder Schritt ist über eine SHA-256-Beweiskette protokolliert und prüfbar. Mehr zur Sicherheit →

Gerichtsnah, ausdrücklich nicht gerichtsfest. Das Transkript ist ein sorgfältig erstelltes Hilfsmittel und ersetzt kein Sachverständigengutachten. Über die Eignung als Beweismittel entscheidet allein das Gericht (§ 286 ZPO). Bitte prüfen Sie das Ergebnis vor Verwendung selbst (Prüfobliegenheit). Details: Methodik & Grenzen.

Bereit? Laden Sie Ihre Aufnahme hoch.